Immer häufiger kommt es bei Verkehrskontrollen zu Diskussionen, ob
Ablagetische im Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) benötigen oder nicht. Damit Sie diesen Fragen begegnen können, bieten wir unseren Kunden für fast alle Modelle eine ABE des deutschen Kraftfahrtbundesamtes an.
Nach erfolgreicher Prüfung durch den TÜV (Sichtfeldeinschränkung,
freie Zugänglichkeit von Bedienelementen, etc), wurde unseren Ablagetischen für den neuen Actros (MB-17 – MB-20) eine ABE durch das Kraftfahrtbundesamt erteilt.
Machen Sie es wie Joe…., gehen Sie auf „Nummer Sicher“ und entscheiden Sie sich für MARLEN Produkte.